Vorwort
Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten, stellen die hessischen Kammern Musterverträge zur Verfügung.
Bei vertragsrechtlichen Einzelfragen sollte jedoch grundsätzlich fachkundiger Rat, sei es bei den Industrie- und Handelskammern oder Rechtsanwälten, eingeholt werden. Eine Liste der Industrie- und Handelskammern in Hessen ist im Anhang beigefügt.
Hinweis zur Benutzung des Mustervertrages:
Dieses Vertragsformular wurde mit größter Sorgfalt erstellt, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Es ist als Checkliste mit Formulierungshilfen zu verstehen und soll nur eine Anregung bieten, wie die typische Interessenlage zwischen den Parteien sachgerecht ausgeglichen werden kann. Dies entbindet den Verwender jedoch nicht von der sorgfältigen eigenverantwortlichen Prüfung. Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung wird auf die Nennung der drei Geschlechter verzichtet, wo eine geschlechtsneutrale Formulierung nicht möglich war. In diesen Fällen beziehen die verwendeten männlichen Begriffe die weiblichen und diversen Formen ebenso mit ein. Der Mustervertrag ist nur ein Vorschlag für eine mögliche Regelung. Viele Festlegungen sind frei vereinbar. Der Verwender kann auch andere Formulierungen wählen. Vor einer Übernahme des unveränderten Inhaltes muss daher im eigenen Interesse genau überlegt werden, ob und in welchen Teilen gegebenenfalls eine Anpassung an die konkret zu regelnde Situation und die Rechtsentwicklung erforderlich ist. Auf diesen Vorgang hat die Industrie- und Handelskammer natürlich keinen Einfluss und kann daher naturgemäß für die Auswirkungen auf die Rechtsposition der Parteien keine Haftung übernehmen. Auch die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist grundsätzlich ausgeschlossen. Falls Sie einen maßgeschneiderten Vertrag benötigen, sollten Sie sich durch einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beraten lassen.
Softwareerstellungsvertrag
Zwischen
MUSTERVORLAGE
Ihre Firmendaten o. Unternehmensdaten
(Firma bzw. Name des Gewerbetreibenden, Anschrift)
nachstehend Auftraggeber (abgekürzt ”AG” genannt)
und
Itlerhilfe OÜ, Gf. Inh. Ing. Klaus Schlender,
Lootsa Tn 2a, 11415, Tallinn, Estonia,
EU UST-ID EE102557338
nachstehend Auftragnehmer (abgekürzt ”AN” genannt)
(nachstehend beide gemeinsam auch „Vertragsparteien“ genannt)
wird der nachfolgende Vertrag zur Planung, Erstellung, Lieferung und Einführung eines DV – Programms (Software) (nachstehend ”Vertragsgegenstand”, abgekürzt ”VG” genannt) abgeschlossen.
A. Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist das von AN im Zusammenwirken mit AG selbständig zu entwickelnde, herzustellende und AG zur Nutzung zu überlassende Softwareprogramm, einschließlich Benutzungsanleitung, Quellcode, Dokumentation und weiterer Unterlagen entsprechend der vom AG geforderten Funktionalitäten (Produktbeschreibung).
- (Vertragsgegenstand und Einsatzbereich sind an dieser Stelle möglichst präzise und ausführlich zu beschreiben.)
- Die vertragsgegenständliche Software hat folgende Grundfunktionalitäten:
B. Entwicklung und Herstellung; Pflichtenheft
- Der AN verpflichtet sich, nach den Vorgaben des Auftraggebers ein Konzept für eine Software zu entwickeln und diese entsprechend der vom Auftraggeber geforderten und im Pflichtenheft festgelegten Funktionalitäten herzustellen.
- Das Pflichtenheftwird von den Vertragspartnern gemeinsam erstellt und hat alle in der Planungsphase für AN erforderlichen Informationen über die den VG umfassende Anwendungsgebiete zu enthalten. Es ist von den Vertragspartnern mit Datumsangabe rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Dies gilt auch für etwaige nachfolgende Pflichtenhefte, auf die sich die Vertragspartner unter Vereinbarung abgeänderter Vertragsbedingungen oder unter Aufrechterhaltung der bestehenden schriftlich verständigt haben.
(Hinweis für die Vertragsgestaltung: ggf. weiter nach Bedarf einzufügen:)
- [Nach Fertigstellung des Pflichtenheftes erstellt der AN eine Basisversion der Software. Die Basisversion muss wesentliche Funktionsmerkmale der Software, insbesondere die Grundfunktionalitäten, bereits enthalten. Die Basisversion der Software insoweit funktionstüchtig sein, dass eine Überprüfung durch den AG möglich ist.]
- [Nach Fertigstellung der Basisversion und deren Freigabe durch den AG erstellt der AN die Endversion.]
C. Qualitätsstandard
VG wird von AN in der Weise erstellt, dass alle im Pflichtenheft beschriebenen Anforderungen erfüllt sind. Mindeststandard sind die im Zeitpunkt der Auftragserteilung/Abnahme bestehenden neuesten allgemein zugänglichen Erkenntnisse der Informationstechnik.
[Hier kann ferner ein Passus zur (Un-)Zulässigkeit der Verwendung von Open-Source-Software-Bestandteilen aufgenommen werden.]
D. Fertigstellungstermin
VG ist einschließlich der in Ziffer I genannten Dokumentation bis zum ………………… (Datum einsetzen) fertig zu stellen und AG zu übergeben.
Der Termin wird bei von AG verlangten erheblichen Vertragsänderungen unwirksam.
E. Installation
AN installiert VG binnen einer Frist von 14 Tagen nach dem in Ziffer 5 vereinbarten Fertigstellungstermin auf folgender Hardware des AG
……………………………………………………………………………………………………………..
(ist detailliert zu beschreiben).
F. Nutzungsrechte
AN räumt AG ein ausschließliches, unbefristetes, übertragbares, unwiderrufliches, weltweites Nutzungsrecht an VG einschließlich Dokumentation und Benutzungsanleitung ein. Das Nutzungsrecht gilt für alle bekannten Nutzungsarten einschließlich der Bearbeitung, Vervielfältigung und Veröffentlichung.
G. Vertragsänderungen
AG kann vom Pflichtenheft abweichende Änderungen des Auftrags verlangen, wenn sie erforderlich sind, um den mit dem VG verbundenen Erfolg zu erreichen oder zu sichern. Für andere Änderungen kann ein zusätzliches Entgelt verlangt werden. Vertragsänderungen und die mit ihr in Zusammenhang stehenden Zusatzvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Hierdurch bedingte unvermeidliche Zeitverschiebungen sind AN unverzüglich mitzuteilen.
H. Einweisung
- Nach Installation von VG weist AN AG sowie von der AG benannte Mitarbeiter in die Benutzung des Softwareprogramms ein. Die Einweisung im Hause des AG dauert ……………………. (Zeit bitte einsetzen).
- AN verpflichtet sich zu weiteren Einweisungen gegen zusätzliche Vergütung, falls dieses gewünscht wird.
I. Abnahme
- AN weist binnen einer Woche nach erfolgter erster Einweisung durch angemessene Abnahmetests die Funktion des Vertragsgegenstandes nach. Die Abnahme ist nach Übergabe der zum VG gehörenden Unterlagen zu erklären und in einem von den Vertragspartnern zu unterzeichnenden Abnahmeprotokoll festzuhalten.
Hinweis für andere Vertragsgestaltung:- Vor der Abnahme räumt AN dem AG eine einmonatige Testphase ein.
- Abnahme erfolgt erst nach Übergabe des Quellcodes.
- Teilabnahmen von einzelnen Teilabschnitten können vereinbart werden.
- Kleinere Mängel, die Funktion und Nutzungsmöglichkeit von VG nicht beeinflussen, hindern die Abnahme nicht, wenn AN dies verlangt und unverzügliche Mängelbeseitigung (spätestens binnen drei Tagen) zusagt.
- Wegen unerheblicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Läuft eine von AN gesetzte Frist zur Abnahme ergebnislos ab, gilt die Abnahme als erteilt.
- Liegen erhebliche Mängel vor, verpflichtet sich AN die Mängel unverzüglich zu beseitigen. Die Abnahme ist innerhalb einer Woche nach Anzeige der Mängelbeseitigung zu wiederholen.
- VG gilt auch als abgenommen, wenn AG nicht innerhalb von 2 Wochen ab vollständiger Bereitstellung des VG zur Abnahmeprüfung wegen nicht nur unwesentlicher Mängel die Abnahme verweigert oder begründete Vorbehalte gegen die Abnahmefähigkeit der Vertragsleistungen erklärt hat.
J. Quellcode
Der Quellcode verbleibt bei AN, der sich verpflichtet, diesen sicher aufzubewahren und auf Anforderung von AG nur durch Zugriff auf den Quellcode zu behebende Störungen am VG unverzüglich zu beseitigen. Auf Verlangen von AG hat AN den Quellcode einem vom AG zu benennenden Notar zu übergeben, der auf Anforderung von AG diesen an einen Dritten aushändigen darf, falls AN mit der nur durch Zugriff auf den Quellcode möglichen Mängelbeseitigung am VG trotz schriftlicher Aufforderung von AG binnen einer Frist von einer Woche nicht erfolgreich nachkommt oder eine mögliche Mängelbeseitigung durch Stellung eines Insolvenzantrags über das Vermögen des AN gefährdet wird.
K. Vergütung
Die Vergütung von AN beträgt insgesamt
EURO | |
(bei Vor Ort) zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer von (z.Zt. 19 %) | |
insgesamt somit Euro |
und ist nach Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls fällig.
Zusätzliche Aufträge werden mit EURO ……………….. pro Stunde vergütet.
L. Ansprüche bei Mängeln (Gewährleistung)
AN übernimmt für das funktionsfehlerfreie Laufen der Software entsprechend der im Pflichtenheft aufgeführten Anforderungen und dafür, dass sie bei Abnahme dem anerkannten Stand der Technik entspricht und nicht Mängel aufweist, eine Gewährleistung von 1 Jahr nach Abnahme. Kommt AN ineiner von AG gesetzten angemessenen Frist seiner Mängelbeseitigungsverpflichtung nicht nach, kann AG die erforderlichen Mängelbeseitigungsmaßnahmen auf Kosten und Gefahr von AN selbst treffen oder von Dritten vornehmen lassen.
Erst nach einem Fehlschlagen der Nacherfüllung steht AG ein Recht auf Rücktritt oder Minderung zu.
M. Haftung
AN haftet nur für Schäden wegen Rechtsmängeln, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (außer Haftung für Körperschäden). Für leicht fahrlässige Vertragsverletzungen haftet er nur bis zu EURO ………….. sowie für Schäden, mit denen im Zusammenhang mit einem Softwareentwicklungsauftrag typischerweise gerechnet werden muss. Im Übrigen ist jede Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – insb. auch für Datenverluste und Folgeschäden ausgeschlossen. Die Haftung ist auch ausgeschlossen, soweit zugunsten von AG eine Versicherung besteht.
N. Geheimhaltung
- Der AN verpflichtet sich, keine ihm während seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse ohne vorherige Zustimmung des AG zu verwerten oder dritten Personen mitzuteilen. Gleiches gilt für alle ihm während der Vertragserfüllung bekannt gewordenen Kenntnisse, Informationen über AG sowie die ihm übergebenden Unterlagen.
- Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages.
- Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
O. Schutzrechte Dritter
Werden durch die Benutzung der von AN erstellten Software Schutzrechte Dritter verletzt, hat AN auf seine Kosten nach Wahl von AG diesem das Recht zur Nutzung der geschützten Programme zu verschaffen oder VG schutzfrei bei Aufrechterhaltung des Qualitätsstandards zu gestalten. AN stellt AG ferner von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen Schutzrechtsverletzungen gegen AG geltend machen.
P. Gerichtsstand, anwendbares Recht
Auf den Vertrag ist deutsches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts und des Internationalen Privatrechts anzuwenden.
Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Gericht am Sitz von AG örtlich zuständig, soweit AN Kaufmann ist.
Anmerkung: An dieser Stelle kann auf Wunsch eine Schlichtungsvereinbarung und/oder Schiedsgerichtsvereinbarung getroffen werden. Zur Vereinbarung einer Schlichtungsklausel und/oder Schiedsklausel – siehe Erläuterung unten!
Q. Schlussbestimmungen
Vertragsänderungen oder Ergänzungen sind schriftlich festzuhalten. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt.
……………………….
Ort, Datum)
…………………
(Unterschriften)
…………………
(Unterschriften)
Anmerkung zu P:
Die Parteien können sich auch auf die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens (Schlichtungsklausel) einigen. Es kann zusätzlich vereinbart werden, dass ein Schlichtungsversuch gescheitert sein muss, bevor der Rechtsweg beschritten werden kann.
Muster für eine Schlichtungsklausel:
Die Vertragsparteien verpflichten sich, bei Meinungsverschiedenheiten ein Schlichtungsverfahren mit dem Ziel durchzuführen, eine interessengerechte und faire Vereinbarung im Wege einer Mediation mit Unterstützung eines neutralen Schlichters unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, rechtlichen, persönlichen und sozialen Gegebenheiten zu erarbeiten. Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden vor Einschaltung der Gerichte nach der Schlichtungsordnung der Institution der Industrie- und Handelskammer ……………(z.B. XXXXX = Name der nächstgelegenen IHK mit Schlichtungsstelle) geschlichtet.
Zusätzlich zur Schlichtungsklausel könnte auch nachfolgende Schiedsgerichtsklausel vereinbart werden:
Möglich wäre auch die Vereinbarung nur einer Schiedsgerichtsklausel.
Wird eine Schiedsgerichtsklausel vereinbart, muss Paragraf 6 Satz 2 gestrichen werden.
Wichtig: Bei Beteiligung eines Nicht-Kaufmannes muss die Schiedsklausel in einer
separaten Vereinbarung unterzeichnet werden.
Muster für eine Schiedsgerichtsklausel:
Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer …………. unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das gerichtliche Mahnverfahren bleibt aber zulässig.
Anhang:
Hessische Industrie- und Handelskammern
Industrie- und Handelskammer Darmstadt Rheinstraße 89 64295 Darmstadt Telefon: 0 61 51 / 8 71 – 0 Internet: https://www.darmstadt.ihk.de E-Mail: info@darmstadt.ihk.de | Industrie- und Handelskammer Limburg Walderdorffstraße 7 65549 Limburg a. d. Lahn Telefon: 0 64 31 / 2 10 – 0 Internet: https://www.ihk-limburg.de E-Mail: info@limburg.ihk.de |
Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main Börsenplatz 4 60313 Frankfurt Telefon: 0 69 / 21 97 – 0 Internet: https://www.frankfurt-main.ihk.de/ E-Mail: info@frankfurt-main.ihk.de | Industrie- und Handelskammer Fulda Heinrichstraße 8 36037 Fulda Telefon: 06 61 / 2 84 – 0 Internet: https://www.ihk-fulda.de E-Mail: info@fulda.ihk.de |
Industrie- und Handelskammer Gießen-Friedberg Lonystraße 7 35390 Gießen Telefon: 06 41 / 79 54 – 0 Internet: https://www.giessen-friedberg.ihk.de E-Mail: zentrale@giessen-friedberg.ihk.de | Industrie- und Handelskammer Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern Am Pedro-Jung-Park 14 63450 Hanau Telefon: 0 61 81 / 92 90 – 0 Internet: https://www.ihk-hanau.de/ E-Mail: info@hanau.ihk.de |
Industrie- und Handelskammer Gießen-Friedberg Goetheplatz 3 61169 Friedberg (Hessen) Telefon: 0 60 31 / 6 09 – 0 Internet: https://www.giessen-friedberg.ihk.de E-Mail: zentrale@giessen-friedberg.ihk.de | Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg Kurfürstenstraße 9 34117 Kassel Telefon: 05 61 / 78 91 – 0 Telefax: 05 61 / 78 91 – 2 90 Internet: https://www.ihk-kassel.de E-Mail: info@kassel.ihk.de |
Industrie- und Handelskammer Lahn-Dill Am Nebelsberg 1 35685 Dillenburg Telefon: 0 27 71 / 8 42 – 0 Internet: https://www.ihk-lahndill.de E-Mail: info@lahndill.ihk.de | Industrie- und Handelskammer Offenbach am Main Frankfurter Str. 90 63067 Offenbach Telefon: 0 69 / 82 07 – 0 Internet: https://www.offenbach.ihk.de E-Mail: service@offenbach.ihk.de |
Industrie- und Handelskammer Wetzlar Friedenstraße 2 35578 Wetzlar Telefon: 0 64 41 / 94 48 – 0 Internet: https://www.ihk-lahndill.de E-Mail: info@lahndill.ihk.de | Industrie- und Handelskammer Wiesbaden Wilhelmstraße 24 – 26 65183 Wiesbaden Telefon: 06 11 / 15 00 – 0 Internet: https://www.ihk-wiesbaden.de E-Mail: info@wiesbaden.ihk.de |
Quelle: https://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/mustervertraege/software-erstellungsvertrag-5199364