Rechtliches und Finanzielles

Die zunehmende Internationalisierung des Wirtschaftsverkehrs bedeutet, dass immer mehr Dienstleistungen nicht nur im Inland, sondern auch grenzüberschreitend erbracht werden. Das gilt zum Beispiel für Beratungs- und Sachverständigendienstleistungen, Messedienstleistungen, Montage- und Reparaturarbeiten, aber auch für die Planung. Auf dieser Seite findest du Informationen über die estnische OÜ (Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder das estnische Pendant zur deutschen GmbH) sowie über die steuerliche Behandlung und die entsprechenden Erklärungspflichten. Wenn du weitere Fragen hast, zögere bitte nicht, uns unter info@itlerhilfe.de zu kontaktieren.

Fragen zur Umsatzsteuer

Was muss ein deutsches Unternehmen beachten, wenn es Dienstleistungen aus anderen europäischen Ländern (einschließlich Estland) bezieht?

Grundsätzlich gilt, dass grenzüberschreitende Dienstleistungen, die ein Unternehmer an einen anderen (im Ausland ansässigen) Unternehmer für dessen Unternehmen erbringt, in dem Land umsatzsteuerpflichtig sind, von dem aus der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt, das sogenannte Empfängerortsprinzip. Wenn ein deutsches Unternehmen Dienstleistungen aus anderen europäischen Ländern (einschließlich Estland) bezieht, ist das deutsche Unternehmen als Empfänger der Dienstleistungen steuerpflichtig. Es findet eine sogenannte Umkehrung der Steuerschuldnerschaft (Reverse Charge) statt. Darüber hinaus ist das deutsche Unternehmen als Leistungsempfänger zum Vorsteuerabzug berechtigt. Die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft hat also für das deutsche Unternehmen zur Folge, dass die Umsatzsteuerschuld und das Recht auf Vorsteuerabzug in der Person des Leistungsempfängers zusammenfallen. Das Reverse-Charge-Verfahren funktioniert so, dass der Leistungsempfänger (deutsches Unternehmen) keine Mehrwertsteuer an den Leistungserbringer (estnisches Unternehmen) zahlt, sondern die Steuer für die getätigten Umsätze entrichtet, die er (deutsches Unternehmen) dann als Vorsteuer abziehen kann, so dass er (deutsches Unternehmen) dem Staat keinen Betrag schuldet. Dieser Grundsatz leitet sich aus der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie (Art. 196) ab und wurde durch § 13b Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1 UStG in deutsches Recht umgesetzt.

Eine solche Übertragung der Steuerschuldnerschaft (Reverse Charge) auf den Leistungsempfänger ist zwingend vorgeschrieben; die Parteien haben kein Wahlrecht. Der Zweck der Reverse-Charge-Regelung ist es, die Besteuerung sicherzustellen. Neben der Durchsetzung der deutschen Steuerhoheit für solche Umsätze soll die Verlagerung der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger den Aufwand für den ausländischen Leistungserbringer und die deutschen Steuerbehörden minimieren. Die Regelung verhindert, dass der Leistungserbringer verpflichtet ist, sich im Land des Leistungsortes umsatzsteuerlich registrieren zu lassen.

Die von der estnischen OÜ in Deutschland zu erbringende Leistung ist in Deutschland steuerbar und steuerpflichtig (§ 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG). Steuerschuldner ist nach § 13b Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 Satz 1 UStG der deutsche Leistungsempfänger der Steuerpflichtige, da der Leistungserbringer im Ausland, in diesem Fall in Estland, ansässig ist. Nach Abschnitt 13b.1, Abs. 1 Satz 4 UStAE erstreckt sich die Steuerschuldnerschaft des deutschen Leistungsempfängers sowohl auf die Umsätze für den unternehmerischen Bereich als auch auf die Umsätze für den nichtunternehmerischen Bereich des Leistungsempfängers. Zuständig für die Besteuerung dieser Umsätze ist das Finanzamt, in dem der deutsche Leistungsempfänger als Unternehmer umsatzsteuerlich registriert ist (Abschn. 13b.1 Abs. 1 Satz 5 UStAE). Der Empfänger einer Leistung, der nach § 13 Abs. 5 UStG umsatzsteuerpflichtig ist, ist unter den Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG zum Vorsteuerabzug berechtigt. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, wird dem Leistungsempfänger keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Die Voraussetzungen in den Reverse-Charge-Fällen nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG unterscheiden sich von den Voraussetzungen für den Grundtatbestand des Vorsteuerabzugs (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG). Insbesondere für den Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG (Reverse-Charge-Fälle) muss der Leistungsempfänger nicht im Besitz einer Rechnung sein, um die Vorsteuer abziehen zu können.

Beispiel für die Verlagerung der Umsatzsteuerschuld (Reverse Charge)

Frau Menzo, eine in Paris ansässige Architektin, plant für Frau Boss, eine in Hamburg ansässige Unternehmerin, ein Geschäftsgebäude, das in Hamburg errichtet werden soll.

Lösung: Frau Menzo erbringt eine sonstige Leistung (§ 3 Abs. 9 UStG). Nach § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG liegt der Ort dieser sonstigen Leistung in Hamburg. Die Vorschrift verdrängt die B2B-Standardregelung in § 3a Abs. 2 (siehe Einleitungssatz von § 3a Abs. 3 UStG). Somit wird § 13 Abs. 1 UStG, der voraussetzt, dass der Leistungsort in § 3a Abs. 2 UStG geregelt ist, von vornherein nicht anwendbar. Die umgekehrte Steuerschuldnerschaft ergibt sich jedoch aus § 13b Abs. 2 Nr. 1 UstG. Es handelt sich um sonstige Leistungen, die von einem im Ausland (Paris) ansässigen Unternehmer erbracht werden. Außerdem bezieht Boss die Leistung für sein Unternehmen (§ 13b Abs. 5 S. 1 Hs. 1 UStG). Frau Menzo wird daher eine Nettorechnung an Frau Boss ausstellen. Frau Boss schuldet die Umsatzsteuer nach § 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG i.V.m. § 13b Abs. 5 S. 1 Hs. 1 UStG. Gleichzeitig ist sie zum Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 UStG berechtigt. 1 S. 1 Nr. 4 UStG zum Vorsteuerabzug berechtigt, da eine Leistung an das Unternehmen erbracht wurde.

Rechnungsstellung

Die Rechnungsstellung unterliegt den Vorschriften des Mitgliedstaates, in dem der Leistungserbringer ansässig ist, d.h. den Vorschriften Estlands (§ 14 Abs. 7 UStG). Die estnischen Vorschriften entsprechen Artikel 226 der MwSt-Richtlinie. Nach Artikel 226 der MwSt-Richtlinie muss die Rechnung insbesondere die folgenden Angaben enthalten

  • Name und Anschrift des leistenden Unternehmens und des Empfängers der Leistung
  • die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmens
  • die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Leistungsempfängers
  • fortlaufende Rechnungsnummer
  • Rechnungsdatum
  • Datum der Leistungserbringung oder Datum des Zahlungseingangs für noch nicht erbrachte Leistungen
  • Art und Menge der in Anspruch genommenen sonstigen Leistung
  • Vergütung
  • Hinweis auf den Übergang der Steuerschuldnerschaft mit dem ausdrücklichen Vermerk “Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers”.

Nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. UStG ist der Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers unter den weiteren Voraussetzungen des § 15 UStG auch ohne Eingangsrechnung möglich, sofern die Leistung für sein Unternehmen ausgeführt worden ist. Eine Prüfung der Rechnungsangaben zum Zwecke des Vorsteuerabzugs ist daher nicht erforderlich.

Die Aufbewahrungsfrist der Rechnung beträgt für den deutschen Unternehmer 10 Jahre

Die deutsche GmbH und die estnische OÜ

Das estnische Gegenstück zur deutschen GmbH ist die estnische OÜ (Osaühing auf Estnisch). Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, abgekürzt OÜ, ist eine Rechtsform für eine juristische Person des Privatrechts, die zu den Kapitalgesellschaften gehört. Estnische Kapitalgesellschaften werden durch das estnische Handelsgesetzbuch (Est HGB) geregelt. Das Est HGB kannst du hier auf Englisch finden (Link).

Es gibt keine speziellen Gesetze wie das deutsche GmbH-Gesetz oder das deutsche Aktiengesetz. Das estnische HGB basiert weitgehend auf dem deutschen Gesellschaftsrecht. Estland hat alle EG-/EU-Richtlinien zum Gesellschaftsrecht umgesetzt.

Das estnische HGB sieht die folgenden Rechtsformen vor:

Offene Handelsgesellschaft (estnisch: “täisühing”, kurz: “TÜ”; englisch: “general partnership”, §§ 79-124 Est HGB)

Kommanditgesellschaft (Estnisch: “usaldusühing”, kurz: “UÜ”; Englisch: “”limited partnership”, §§ 125-134 Est HGB)

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (“osaühing”, abgekürzt: “OÜ”, §§ 135-220 HGB)

Aktiengesellschaft (“aktsiaselts”, kurz: “AS”, §§ 221-338 HGB).

Das Unternehmen muss im Handelsregister (“Registriosakond”) eingetragen sein. Jedes Unternehmen muss eine Handelsregisternummer haben. Die Itlerhilfe OÜ hat zum Beispiel die Handelsregisternummer 16614738. Ob eine OÜ im Handelsregister eingetragen und damit rechtsfähig ist, kannst du hier im öffentlichen Handelsregister überprüfen (Link). Außerdem kannst du die Gesellschaftsform, das Datum der Eintragung, die Satzung, die Kontaktdaten, den Namen und die Kontaktdaten des Geschäftsführers einsehen, ob die Jahresbeschlüsse eingereicht wurden und auch der Inhalt der Jahresbeschlüsse kann recherchiert werden, sowie ob es offene Steuerforderungen gegen das Unternehmen gibt. Letzteres kann auch auf der Webseite des Finanzamtes (Link) überprüft werden.

In Bezug auf die Haftung einer OÜ ist zu betonen, dass die OÜ mit ihrem gesamten Gesellschaftsvermögen für ihre Verpflichtungen haftet; die Gesellschafter haften bis zur Höhe ihrer Einlage. Darüber hinaus hat die Itlerhilfe OÜ eine Haftpflichtversicherung, eine besondere Form der Berufshaftpflichtversicherung, in Höhe von 60 000 EUR in Planung.

Der Inhaber und Geschäftsführer Ing. Klaus Schlender hat zusätzlich eine Privathaftpflicht mit Plusfunktion der Signal Iduna, die Selbstständigkeit und Freiberuflichkeit abdeckt und einen zusätzlichen Schutz im wirtschaftlichen Bereich für seine Kunden bietet.

Wenn der Jahresumsatz 40 000 EUR übersteigt, ist das Unternehmen umsatzsteuerpflichtig und muss sich beim Finanzamt anmelden. Ob ein Unternehmen umsatzsteuerpflichtig ist, lässt sich anhand seiner Umsatzsteuer-Identifikationsnummer feststellen. Die Itlerhilfe OÜ hat zum Beispiel die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer EE102557338. Ob die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer korrekt ist, kannst du im öffentlichen Register hier überprüfen (Link).

Estnische Unternehmen müssen einmal im Monat bis spätestens zum 20. des Folgemonats eine Umsatzsteuererklärung abgeben, entweder in Papierform oder elektronisch. Zu diesem Termin ist auch die Steuer fällig. Ob ein Unternehmen offene Steuerforderungen hat, kannst du auf der Webseite des Finanzamtes überprüfen (Link). Die Itlerhilfe OÜ hat zum Beispiel keine Steuerschulden.

Weiterführende Informationen

Zur Itlerhilfe OÜ

  • Legal form is osaühing [private limited company]
  • mit Europäischer VAT EE102557338.
  • Eine deutsche UST-ID kann für Vor Ort Einsätze beim Deutschen Bundeszentralamt für Steuern beantragt werden.
  • Alternative ist natürlich von jedem kompetenten Steuerberater prüfbar:

ohne deutsche UST-ID ist hier aktuell Leistungserbringung nur via „Reverse-Charge-Verfahren“ (RCV) und damit eine Legale Rechnungsstellung möglich.

  • Aus dem Grund, wenn die Dienstleistung im Inland geschieht und die Mehrwertsteuer im Land bleiben darf.
    • Hier sehr gut erklärt ->  Link (Kapitel 2, 2b siehe Beispielfall b) Alle Dienstleistungen)
  • in diesem Fall verzeichnet Itlerhilfe OÜ auf der Rechnung den Nettobetrag, die Mehrwertsteuer wird dann im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung beim B2B (Unternehmen/Firmengruppe) am FA angemeldet.
  • Das Reverse-Charge-Verfahren hilft, Fehler zu vermeiden und schränkt den Steuermissbrauch ein.
  • Hierbei muss u.a. auf der Rechnung die UST-ID des Unternehmens o. Firmengruppe und die VAT EE102557338 Stehen
    • Genaue Eingangsrechnung wird gem. § 14 Abs. 4 i.V.m. § 14a Abs. 5 UStG erstellt.
    • die Umsatzsteuer wird hier von dem B2B Geschäftskunden beim FA geltend gemacht.
  • ohne Reverse-Charge-Verfahren wäre wie üblich via deutscher UST-ID die MwSt. ans FA überführ bar und kann auf Anfrage hin auch eingerichtet werden.
  • Itlerhilfe OÜ kann jede Dienstleistungsart im IT-Umfeld ( sowie Programmierungen als Haupttätigkeit (62011)) International und im EU-Raum vernünftig abrechnen.
  • Itlerhilfe OÜ kann Dienstleistungen wie Dropshipping und den Weiterverkauf als durchlaufenden Posten vernünftig Abrechnen
  • Itlerhilfe OÜ kann auf Börsenmärkten handeln und diese vernünftig Abrechnen
  • Itlerhilfe OÜ wird als Unternehmen in Estland steuerlich geführt
  • Itlerhilfe OÜ, Lootsa Tn 2a, 11415, Tallinn, Estonia
  • Registerauszüge können hier offiziell eingesehen werden.
  • Informationen zum Unternehmen und zum ofiziellem UST-ID abgleich sind unter § H (a) in den AGB zu finden (Link).